Montag, September 04, 2006

Liebes Arbeitsamt,

ich mag nicht mehr. Ihr macht mich fertig. Ich hab schon Magenschmerzen, wenn mir meine Mutter nur am Telefon sagt, dass neue Post von Euch gekommen ist. Zu recht, wie mir die letzten drei Briefe zeigen, die mir das Wochenende versaut haben. Zuerst teilt Ihr mir mit, dass die letzte Forderung von Euch in Höhe von 912,42 Euro gerechtfertigt sei, auch, wenn ich von Euch für die betreffenden Monate nur 795,55 Euro erhalten habe. Mehr wollt Ihr deswegen haben, weil ich im April (!!!) zuviel Geld nebenher verdient haben soll. Muss ich das verstehen? Vielleicht würde ich es verstehen, wenn ich noch denken könnte. Schön auch, dass ich gegen den letzten Bescheid Einspruchsfrist bis zum10. September hatte, aber das Geld bitte bis zum 27. August erstmal zurückzahlen sollte. Mein Einspruch hätte keinerlei aufschiebende Wirkung. Danke auch.Wenn ich einen neuen Antrag auf Alg II stelle, lasst Ihr Euch immer fein Zeit mit der Überweisung, letztes Mal ein Vierteljahr, ich war schon kurz vor der Kontosperrung. Aber wenn Ihr was haben wollt, ja, dann seid Ihr fix. Aber nur so kann man einen Milliardenüberschuss erwirtschaften. Euer letztes Schreiben freut mich besonders. Das hab ich nämlich nie bekommen. Aber die Regionalstelle NRW schickt mir trotzdem eine Zahlungsaufforderung, Bezug nehmen auf einen Bescheid vom 23. August.Und zwar inzwischen 1043,12 Euro. Die 912,42 Euro und dann locker noch mal 130,70 Euro drauf.Wofür? Keine Ahnung, hab ja keinen Bescheid bekommen. Aber bezahlen soll ich bitte bis zum 9. September. Um es kurz zu machen: Ich habe das Geld nicht, und ich weiß auch nicht, woher ich es so schnell nehmen soll. Ich bin immer noch 400 Euro in den Miesen, obwohl ich seit zwei Monaten schon wieder Geld verdiene. Ich weiß nicht, was ich machen würde, wenn ich den Job grad nicht hätte. Mich in der Lippe oder in der Elbe ertränken, vermutlich. Ich werde vermutlich noch einen Monat arbeiten und dann exakt mit plus minus null dastehen.Und Gott sei Dank war ich so dreist, mich reihum bei Freunden einzuquartieren, die mich umsonst oder fast umsonst bei sich wohnen lassen. Wenn ich jetzt noch doppelte Miete hätte, na gute Nacht. Und falls Ihr mich systematisch fertig machen wollt, könnt Ihr jetzt damit aufhören. Ich bin am Ende, Ihr habts geschafft. Ich kann nachts nicht mehr schlafen, ich hab Druck auf dem Magen, wenn ich an Euch denke und gelegentlich ein Pfeifen in den Ohren, das mir Angst macht. Ich mag nicht mehr. Lasst mich endlich in Ruhe.

19 Comments:

At 9/04/2006 08:20:00 PM, Anonymous Anonym said...

Kann man die nicht verklagen? Das muß doch gehen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das noch legal ist, was die machen.

 
At 9/05/2006 07:38:00 AM, Anonymous Anonym said...

Beratungshilfe holen und dann ab zum Anwalt.
Der wird dann sehn, was man machen kann.

Leider ist es ja so, dass evtl verdientes Geld ab/bis einer gewissen Höhe zurückgefordert werden kann.

 
At 9/05/2006 09:15:00 AM, Blogger Kirsten said...

Es geht ja leider nicht um einen Nebenverdienst, sondern um meine Steuerrückzahlung, von der sie was wiederhaben wollen. Naja, bald sind wir ja bei 1200 Euro...

 
At 9/05/2006 09:57:00 AM, Anonymous Anonym said...

Diese Steuerrückzahlung ist aber, wenn ich das hier richtig verstehe, kein zum ALG II anrechenbares Einkommen, sondern Vermögen, weil Du die zuviel entrichtete Steuer nicht freiwillig "angespart" hast. Und das scheint durchaus einen Unterschied auszumachen:

http://www.sozialhilfe24.de/news_anz32.html

 
At 9/05/2006 10:06:00 AM, Blogger Kirsten said...

@Lars: Vielen lieben Dank fürs Trösten und recherchieren. Leider wurde das Urteil anschließend wieder aufgehoben - ich hatte mich in meinem ersten Widerspruch auch schon darauf bezogen.

@Marco: Vielen Dank - ich komme sicher drauf zurück. Schon, damit ich nicht wieder zu Ted muss. ;-)

@Jan: Kennst Du einen, der sich mit sowas auskennt, sich mit einem warmen Mittagessen bezahlen lässt und im Kreis Soest ansässig ist? ;-)

 
At 9/05/2006 10:18:00 AM, Anonymous Anonym said...

Gern geschehen.

[Recherche]
Mist, ich dachte, da hätte ich mal was gefunden.

Warmes Mittagessen:
"Betroffene müssen auch keine Angst vor unkalkulierbaren Kosten haben, die sie nicht zahlen können. Denn in der Regel besteht bei derartiger Hilfebedürftigkeit auch ein Anspruch auf Beratungshilfe. Einen Beratungshilfeschein stellt das für den Wohnsitz des Betroffenen zuständige Amtsgericht aus. Der Rechtsanwalt übernimmt dann gegen eine Gebühr von 10 Euro die Beratung und, sofern notwendig, auch die Vertretung im Widerspruchsverfahren."

http://www.123recht.net/article.asp?a=13558

Klingt vielversprechend. Ich hoffe, das ist nicht auch schon wieder überholt.

 
At 9/05/2006 10:45:00 AM, Blogger creezy said...

Och mensch Maus, ich will Dir jetzt sagen, lass Dich doch von den Pappnasen nicht so fertig machen und demotivieren – aber ich weiß ja selber, dass das nicht so einfach geht.

Wende Dich bitte an den Arbeitslosenverband, die können Dir regional Beratungstellen nennen bzw. Dir auch Anwälte, die sich mit dem Thema sehr gut auskennen vermitteln. Und Rechtsbeihilfe sollte Dir so oder so ja wohl zu stehen.

http://www.arbeitslosenverband.org/

Kopf hoch!

 
At 9/05/2006 06:04:00 PM, Anonymous Anonym said...

Ach Mensch, so ein Schiet. Wenn die einen einmal am Wickel haben, lassen sie einen nicht so schnell wieder los.

Schließe mich meinen Vorrednern an: Tief durchatmen und Hilfe suchen - das kann doch eigentlich nicht angehen, dass sowas rechtens ist. Vielleicht kannst Du ja doch noch was dagegen unternehmen!

Ich drück' Dir die Daumen!

 
At 9/05/2006 06:31:00 PM, Anonymous Anonym said...

Hallo.

mh. Jetzt ist die Kommentar-Funktion kaputt und mein ganzer schöner Text weg.

Also hier nochmal (wenn auch in kurz):

Sollten alle bisherigen Briefe (Bescheide) normal mit der Dt. Post gekommen sein, kann die Behörde die Zustellung nicht beweisen. Somit ist der Brief nie bei der angekommen. Die Behörde muss (!) es Dir beweisen, dass der Brief am xx (Datum) angekommen und deshalb jetzt gemahnt wird.

 
At 9/05/2006 06:38:00 PM, Blogger Kirsten said...

Sorry, der Trackback hat mein Blog etwas überlastet...

Vielen Dank; ich hatte mir sowas auch schon gedacht. Und da diese Behörde dauernd Briefe verschlampt, ist das durchaus möglich. Gibts eine Rechtsgrundlage dafür, dass sie es beweisen müssen? Also ein Urteil, das man ihnen um die Ohren hauen kann?

 
At 9/05/2006 06:58:00 PM, Anonymous Anonym said...

Und vielleicht hat die Behörde den Brief auch garnicht abgesendet. Oder die Post nicht zugestellt. Oder es gibt gar keinen Bescheid.

Alles Fragen, die Du nicht klären musst, sondern das Arbeitsamt.

Ein schöner *ironischer* Satz vor dem Richter ist dann: "Herr Richter wie gerne hätte ich das Geld gezahlt. Ich hatte schon Freunde gefragt, die es mir geliehen haben. Aber es kam ja kein Bescheid (Rechnung".

Also:
Welcher Bescheid?
Zustellungsurkunde? Unterschrift? Einschreiben?

 
At 9/05/2006 07:06:00 PM, Anonymous Anonym said...

noch ein Link zum Thema:

http://www.123recht.net/article.asp?a=16428

 
At 9/05/2006 07:16:00 PM, Anonymous Anonym said...

Okay, das größte Problem ist in dem Fall ja nicht das Geld, sondern die Zeit. Hatte ich auch schon alles, nicht unbedingt mit dem bösen A, aber mit anderen cleveren Behörden, für die Leistung so gar nicht zählt.

Neben den vielen o.g. guten Tipps zu Formalien empfehle ich Folgendes: solange Du keinen Schufa-Eintrag hast, erstmal ein neues Konto eröffnen, das Du bitte niemandem bekannt machst, der mit der Behörde zu tun hat. Vom alten Konto alles Geld bar abheben, aufs neue einzahlen. Sollte das böse A Dein ihnen sicherlich bekannte Konto pfänden, ist zumindest das Geld nicht sofort weg (gepfändet werden kann immer nur ein einzelnes, genau zu bezeichnendes Konto!).

Weitere Hinweise zu kostenlosen Girokonten (damit Dich diese Aktion nichts kostet) kann ich Dir gern per E-Mail geben. Möchte ich hier nicht machen, weil ich nicht in Blogkommentaren die Werbetrommel rühren will.

 
At 9/06/2006 12:03:00 AM, Anonymous Anonym said...

Hallo,

Beratungshilfe gibt es noch, die aber vorher am besten bei Gericht beantragen.
Falls es zum Prozesskommt ist die Gewähr von Prozesskostenhilfe um so einfacher.

Im Kreis Soest kenn ich niemanden, dafür aber in PB (Büren) oder HSK (Brilon) wenn du magst.

Wie allerdings die Aussichten auf Erfolg sind vermag ich nicht zu sagen, dafür ist der Sachverhalt nicht deutlich genug für uns Leser.

Bei Bedarf schreib mir ne Mail oder informier Lars, der vermittelt.

PS:www.cramer-laws.de ;)

 
At 9/06/2006 12:23:00 PM, Blogger daniela said...

@ Hotelblogger

Aber hatten wir nicht gerade vor einem Jahr diese Gesetzesänderung, mit der nur ein Anruf genügt, dass Finanzamt und Arbeitsamt jedenfalls das Vorhandensein weiterer Konten recherchieren können (ohne die Inhalte zu sehen).
Oder habe ich da was verwechselt?

Im übrigen: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist eh kein Geld da, welches verschoben werden könnte ...

@Kirsten
Auch wenns ein wenig spät kommt, auch hier oben im Norden sitzt jemand, die dir ganz fest die Daumen drückt, aber da es nach HH doch sehr weit ist, bleibt mein Anbieten der Couch eher eine nette Geste :-( Aber wenn du mal ein Erholungswochenende mit Ostseewind um die Nase brauchst, gib Bescheid und komm spontan vorbei! (das hatten wir ja schon mal *G*)

 
At 9/06/2006 12:49:00 PM, Blogger Kirsten said...

@Jan: Vielen Dank, ich melde mich bei Bedarf. Sie dürfen wohl tatsächlich meine Steuerrückzahlung zu Teilen einfordern. Aber ich wehre mich eben dagegen, dass es jede Woche mehr Geld sein soll.

@Hotelblogger: Ich müsste dann, wie Daniela schon festgestellt hat, minus 400 Euro verschieben. Das kann ich mir auch schenken, fürchte ich... Und: Doch, das Geld ist das Problem, weniger die Zeit. :-(

@Daniela: Ich kann mir ja noch nicht mal die Fahrt zu Euch rauf mehr leisten... Aber vielen lieben Dank! :-)

 
At 9/07/2006 12:50:00 PM, Blogger daniela said...

Ich sag nur mitfahrgelegenheit.de
Oder guck mal bei Malte www.dashan77.blogspot.com, der hat schon erlebt, dass ihn jemand günstig auf seiner Wochenendkarte hat mitfahren lassen.
Aber wahrscheinlich ists wirklich schlauer, ich käme mal runter, solange du da bist. Bin allerdings gerade noch in FFM, ab morgen wieder oben.

 
At 4/11/2007 11:53:00 PM, Anonymous Anonym said...

Auch Arbeitgeber haben mit der arbeitsagentur.de kein Glück: Ich habe versucht einen Mitarbeiter für Qualitätssicherung zu finden. Einsatzgebiet PLZ 59555. Es werden Hunderte ausgegeben...aber keine Qualitätssicherungsleute und schon garnicht für das Gebiet 59555. Fazit: Das Programm der Arbeitsagentur ist völlig nutzlos!

 
At 7/17/2007 08:04:00 PM, Anonymous Anonym said...

Zu diesem Thema habe ich mich hier
http://www.beamte4u.de/forum/thema6134.html
mal ausgelassen. Nur soviel;
Dass was hier steht, ist nur die Spitze des Eisbergs.

MfG
Ein (nun) ABM`ler für ein 1/2 Jahr,
und der Verfasser dieses besagten Posting.

 

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